Verantwortungsethik

Der verpflichtende Bezugspunkt

„Toll ist das jetzt nicht, aber es gibt keine bessere Alternative“ – mit so einem Spruch wird man Verantwortung nicht gerecht. – Zwei Beispiele: Ein Herumschrauben an Statistiken, um eine wegen der Quote nötig gewordene Trivialisierung des Fernsehprogramms zu verschleiern, ist nur dann legitim, wenn untersucht wird, wieso man noch auf keinem anderen Wege hingekriegt hat, das Programm attraktiv zu machen. – Ein Militäreinsatz, um eine Bevölkerung vor einer Terrorgruppe zu schützen, ist erst legitim, wenn untersucht wird, wie es zu dem Terror kommen konnte und was getan werden kann, um der Aggression den Wind aus den Segeln zu nehmen. – Ohne solche „Bezugspunkte“ und die Selbstverpflichtung, ihnen gerecht zu werden, wird der Dienst an der guten Sache alles nur noch schlimmer machen.

Wenn ich ein Kabel aus einem Kabelgewirr ziehe, werden die Knoten fester, wenn ich nicht gleichzeitig an anderen Kabeln herumnestle. – Verantwortungsethik fordert: Symptombehandlung nie ohne Ursachenbehandlung.

Allerdings: Bevor die Frage nach dem Bezugspunkt gestellt wird, muß erst nach der Indiziertheit und Angemessenheit des geplanten Handelns gefragt werden. So kann man beispielsweise nicht sinnvoll nach verantwortungsethischen Begründungen für den „Krieg gegen den Terror“ suchen, ohne folgende Fragen beantwortet zu haben: Wurde, bevor die Maßnahmen beschlossen wurden, hinreichend geklärt, wie gefährlich der Terrorismus gemessen an anderen Lebensrisiken ist und ob der Aufwand und die ethisch problematischen Maßnahmen im angemessenen Verhältnis zur Gefahr stehen?

Die Frage nach verantworungsethischer Legitimierbarkeit einer Handlung sollte immer der zweite Schritt sein, sonst läuft man Gefahr, das Sieb drunter zu halten, wo der Bock gemolken wird!